Zum Hauptinhalt springen

AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingen des Theater Sapperlot



1. Geltungsbereich

1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für Veranstaltungen, die von Theater Sapperlot / Inhaber: Hape Frohnmaier durchgeführt werden.

1.2.
Sie regeln die Beziehungen zwischen Theater Sapperlot und den Kartenkäufern / Veranstaltungsbesuchern. Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Veranstaltungskarten.

1.3.
Werden Veranstaltungen außerhalb des Sapperlots durchgeführt, gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers dieser Räumlichkeiten.

1.4.
Darüber hinaus gelten sie – soweit anwendbar – für alle Vermietungen oder Untervermietungen des Theater Sapperlots an Dritte.

1.5.
Die hier aufgeführten AGB sind darüber hinaus Bestandteil eines jeden Vertrages, den der Veranstalter mit Dritten schließt. Dazu bedarf es keines expliziten Verweises auf diese AGB innerhalb der Verträge.

1.6.
Der Kunde bestätigt mit dem Erwerb bzw. der Reservierung einer Veranstaltungskarte, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und sie bindend akzeptiert.


2. Kartenvorverkauf

2.1.
Die auf dieser Website angebotenen Kaufkarten werden über unsere Vertriebspartner Reservix/Ad-Tickets angeboten. Der Preis kann von den hier angegebenen Preisen abweichen, weil System- und Vorverkaufsgebühren des Vertriebspartners, gegebenenfalls auch Versandkosten für diese Dienstleistung zusätzlich erhoben werden. Dies gilt auch für andere Vertriebspartner, die Kar-ten für Theater Sapperlot anbieten.

2.2.
Beim Erwerb von Karten über diese nicht hauseigenen Ticketverkaufssysteme und deren Vorverkaufsstellen gelten die AGB dieser Vertragspartner.

2.3.
Werden die Karten am Verkaufsschalter des Veranstalters erworben, sind nach Erhalt der Karten Datum, Anzahl und Preis vom Kunden zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Bei Verlust einer Karte besteht kein Ersatzanspruch. Die Eintrittskarte ist bis Veranstaltungsende aufzubewahren. Auf Nachfrage des Veranstalters ist die Karte jederzeit vorzuzeigen.


3. Ausfall einer Veranstaltung

3.1.
Bei einem Veranstaltungsausfall hat der Kunde das Recht innerhalb von 4 Wochen die Karten im Sapperlot zurückzugeben.

3.2.
Bei Rückgabe von Karten aus nicht hauseigenen Ticketverkaufssystemen und deren Vorverkaufsstellen gelten die AGB dieser Vertragspartner.

3.3.
Bei Theater Sapperlot registrierte Kunden auf der Sapperlot – Homepage zeitnah benachrichtigt, sobald eine Veranstaltung ausfällt.

3.4.
Nicht registrierte Kunden können nicht per E-Mail benachrichtigt werden. (Datenschutz)

3.5.
Karten, die über das Sapperlot per Überweisung oder bar gekauft wurden, werden innerhalb von 4 Wochen zurückgenommen und es wird der Vorverkaufspreis abzüglich und Versandkosten der Gebühren erstattet.


4. Verlegung und Terminverschiebung einer Veranstaltung

4.1.
Das Theater Sapperlot hat das Recht, Termin-, Besetzungs-, Programmänderungen vorzunehmen und die Spielstätte zu verlegen.

4.2.
Bei Verlegung von Veranstaltungen können vom Kunden keine hieraus resultierenden Kosten geltend gemacht werden. Wenn die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen an einen anderen Veranstaltungsort verlegt wird, berechtigt dies nicht zur Rückgabe der gekauften Tickets.

4.3.
Registrierte Kunden werden umgehend benachrichtigt. Im Falle eines eventuellen Ersatz- oder Nachholtermin hat der Kunde die Wahl, er kann seine Karten innerhalb einer Woche zurückgeben oder für den geänderten Termin behalten.

4.4.
Nicht registrierte Kunden können nicht per E-Mail benachrichtigt werden.

4.A Corona Pandemie und Verlegung von Veranstaltungen

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Veranstaltung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung von Künstlern, höhere Gewalt, ein von außen kommendes, unvorhersehbares, unbeherrschbares Ereignis, wie Krieg, Terror, Streik, Katastrophenwetter, Epidemie, Pandemie) im Vorfeld abzusagen bzw. zu verlegen. Sollte die Veranstaltung aufgrund des Covid 19-Virus (Corona-Pandemie) untersagt werden, ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt die Veranstaltung abzusagen oder zu verlegen. Insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung Beteiligten oder der Veranstaltungsbesucher, aufgrund von Einreisebeschränkungen der an der Veranstaltung Beteiligten oder der Veranstaltungsbesucher oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann. Wechselseitige Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

Sagt der Veranstalter die Veranstaltung ab, wird das Ticket ungültig. Verlegt der Veranstalter die Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es sei denn der Besucher macht von seinem Recht auf Rückgabe Gebrauch. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticket-kaufpreises besteht nur im Falle der Rückgabe. Der Anspruch ist bis spätestens 08 Wochen nach der ausgefallenen Veranstaltung geltend zu machen. Sofern die Frist vom Besucher aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies entsprechend vom Besucher nachzuweisen.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Rückgabe wird unter Voraussetzung des Eingangs des Originaltickets der Ticketgrundpreis inkl. gesetzlicher USt. zurückerstattet. Grundsätzlich nicht zurückerstattet werden gezahlte Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühren und Systemgebühren). Gegen einen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren erklärt der Veranstalter die Aufrechnung mit seinem Anspruch auf Wertersatz, der aufgrund entsprechend erbrachter Leistungen (z.B. Vermittlungsleistungen, Nutzung des Ticketsystems etc.) in gleicher Höhe besteht.

Anordnungen der hess. Landesregierung / Kreis Bergstrasse sind unbedingt zu beachten und Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Anordnungen kann keine Rückerstattung der Ticketkosten erfolgen.
Die Veranstaltungen werden im Einklang mit den am Veranstaltungstag gültigen Corona-Hygiene-Verordnungen durchgeführt. Es kann daher zu Abweichungen im Angebot kommen. So können z.B. erworbene Sitzplätze umgewandelt werden, eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen bestehen oder auch andere aktuell noch nicht absehbare Regeln zum Infektionsschutz gelten.
Hinweise über weitere Vorgaben werden zeitnah auf unserer Homepage aktualisiert.

Für diese Veranstaltung erfolgt (bis auf Widerruf) eine Kontaktdatenerfassung aller Besucher über die zertifizierte App (z.B. Luca App). Hinweise hierzu und der individuelle Link entnehmen Sie bitte unserer Homepage bei Anreise.
Sollte dieses Konzert wider Erwarten nicht stattfinden können, bemühen wir uns schnellstmöglich um einen Ersatztermin.


5. Garderobe und Haftung

5.1.
Das Theater Sapperlot übernimmt Haftung ausschließlich für jene Kleidungsstücke, die gegen Gebühr und Empfang einer Marke in der bewachten Garderobe abgegeben wurden.

5.2.
Für Wertgegenstände, die sich in den Kleidungsstücken befinden, übernimmt das Theater Sapperlot keine Haftung. Taschen können nicht abgegeben werden.

5.3.
Beim Verlust der Garderobenmarke entsteht eine Zusatzgebühr von 5,- Euro. Eine Rückgabe des abgegebenen Gegenstands bei Verlust der Marke kann nur erfolgen, wenn es dem Personal möglich ist, den Gegenstand zweifelsfrei der betreffenden Person zuzuordnen.

5.4.
Für verlorene, vergessene, vertauschte, entwendete Kleidungsstücke und Gegenstände außerhalb der bewachten Garderobe übernimmt das Theater Sapperlot keine Haftung.


6. Bei allen Veranstaltungen des Theater Sapperlot gilt

6.1.
Das Theater Sapperlot behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund – gegen Rückerstattung des Eintrittspreises – zu verwehren.

6.2.
Das Betreten der Bühne, sowie des Backstage Bereiches ist Veranstaltungs-besuchern nicht gestattet.

6.3.
Im Theater Sapperlot gilt das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG). Das Rauchen (Zigaretten, Zigarren, E-Zigaretten, etc.) ist im gesamten Anwesen nicht gestattet.

6.4.
Es gibt bei keiner Veranstaltung im Theater Sapperlot oder in einer anderen von der von Theater Sapperlot durchgeführten Veranstaltung eine Sitzplatzgarantie, außer bei ausdrücklich als bestuhlt ausgewiesenen Veranstaltungen.

6.5.
Bild- und/oder Tonaufnahmen
a) Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen von Vorstellungen oder sonstigen Veranstaltungen des Theaters sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Das Fotografieren während der Vorstellung und während des Schlussapplauses ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können nicht nur Schadensersatzansprüche auslösen, sondern sind auch strafbar.
b) Für den Fall, dass das Theater eine Vorstellung oder Veranstaltung aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung verwertet werden dürfen. Von Fall zu Fall erfolgt ein entsprechender Hinweis durch Veröffentlichung.

6.6.
Zutritt wird Kindern erst ab dem 7 Lebensjahr, nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten und der Lautstärke angepasstem Gehörschutz gewährt. Das Jugendschutzgesetz wird beachtet.

6.7.
Das Mitbringen von Waffen, Feuerwerkskörpern, brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, Flaschen, Dosen, Getränke, Essen und Tieren ist nicht gestattet. Das Veranstaltungspersonal ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen.

6.8.
Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucher. Dies gilt auch für Anweisungen, die sich auf den öffentlichen Straßenraum direkt vor dem Theater Sapperlot oder einer anderen Veranstaltungsräumlichkeit beziehen. Das Gesetz fordert vom Betreiber von Versammlungsstätten, auf ihre Gäste im Sinne der Anwohner auch in diesem Bereich einzuwirken.


7. Datenschutz

7.1.
Das Theater Sapperlot speichert und verarbeitet die vom Kunden angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Kundeninformation verwendet, z.B. Newsletter, Information über Programmänderungen oder Veranstaltungsausfall oder Spielstättenverlegung.

7.2.
Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung seiner gespeicherten Daten.


8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

8.1.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beiderseitige Verpflichtungen ist Bensheim.


9. Hausrecht

a) Das Theater übt in allen Spielstätten, auf dem gesamten Anwesen das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, im Rahmen seines Hausrechtes Hausverweise bzw. – verbote auszusprechen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann ebenso verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird.
b) Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann das Theater den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen.
c) Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
d) Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist untersagt.
e) Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten des Theaters nicht gestattet.
f) Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
g) Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen ist nicht gestattet.


10. Datenschutz

Im Theater werden persönliche Daten entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Externe Dienstleister, die im Auftrag des Theaters Kundendaten, z.B. zum Versand von Informationen bzw. Publikationen verarbeiten, werden im Sinne des Landesdatenschutzgesetztes vertraglich streng verpflichtet, Informationen nicht Dritten weiterzugeben. Bestelldaten von Kunden werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in der für die Abwicklung der Bestellungen erforderlichen Umfrage verwendet und gespeichert. Unter der Kundennummer werden Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie ggf. Bank- bzw. Kreditkartenverbindung gespeichert, die Kreditkartennummern jedoch ohne die genannte Kartenprüfnummer KPN.


11. Inkrafttreten

Diese AGB trat am 14.11.2002 in Kraft.
Das Theater Sapperlot ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.


12. Schlussbestimmung

12.1.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 15.03.2020